Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TR Fotobox – Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung und Bereitstellung von mobilen Kamerasystemen und Event-Equipment (nachfolgend „Systeme" genannt), die zwischen TR Fotobox, Inhaber Tommy Rüdiger, Leipziger Straße 39, 09232 Hartmannsdorf („Vermieter") und dem Kunden („Mieter") abgeschlossen werden.

1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit eine Zusammenstellung aus verschiedenen, technisch aufeinander abgestimmten Einzelkomponenten namhafter Hersteller (z. B. Kamera-Hardware, Computer-Einheiten, Blitzgeräte) zur Verfügung. Die Gehäusestrukturen dienen lediglich der Transportsicherung und stabilen Positionierung dieser Einzelkomponenten am Veranstaltungsort.

1.3 Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht in einzelnen Klauseln differenziert wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Systeme auf der Website oder in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot per E-Mail bestätigt. Der Mietvertrag einschließlich aller Vertragsunterlagen (AGB, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung) wird dem Kunden anschließend in Textform per PDF übermittelt. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde diese Belehrung in Textform erhalten hat. Der Mietvertrag in Schriftform dient der Zusammenfassung der vereinbarten Leistungen und Bedingungen sowie der Bestätigung der Pflichten des Mieters; er ändert nichts am Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.3 Detaillierte Informationen zur Widerrufsbelehrung sind verfügbar unter: www.trfotobox.de/widerruf/

2.4 Mietdauer: Die Mietdauer erstreckt sich vom vereinbarten Aufbauzeitpunkt bis zum Abbauzeitpunkt der Fotobox am Veranstaltungsort (individuell je Veranstaltung). Der genaue Zeitrahmen wird im Mietvertrag festgehalten.

2.5 Rücktrittsrecht des Vermieters: Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn:

  • Die Aufbaubedingungen gemäß Punkt 5.3 nicht erfüllbar sind,
  • Technische Notfälle oder höhere Gewalt (z. B. Unfälle während des Transports, extreme Wetterbedingungen) die Erbringung der Dienstleistung unmöglich machen, oder
  • Der Mieter vereinbarte Zahlungen nicht rechtzeitig leistet.

Bei Rücktritt des Vermieters aufgrund eigenen Verschuldens wird der bereits gezahlte Mietpreis vollständig erstattet. Bei Rücktritt aufgrund von höherer Gewalt oder nicht erfüllten Aufbaubedingungen entfällt die Rückerstattung. Ein Rücktritt ohne Grund ist nicht gestattet.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

3.1 Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.2 Ausübung des Widerrufs: Das Widerrufsrecht kann am einfachsten über unser Online-Widerrufsformular ausgeübt werden:

📋 www.trfotobox.de/widerrufsformular

Sie erhalten sofort eine automatiche E-Mail-Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs.

Alternativ per Post oder E-Mail:
TR Fotobox, Tommy Rüdiger, Leipziger Straße 39, 09232 Hartmannsdorf
E-Mail: kontakt@tr-fotobox.de | Telefon: 0176 71222590

3.3 Erfolgt der Widerruf fristgerecht, werden alle Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufsmitteilung erstattet. Die Erstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, den Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben.

3.4 Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei zeitgebundenen Dienstleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) vorzeitig in folgenden Fällen:

  • Liegt der Veranstaltungstermin weniger als 14 Tage nach Vertragsabschluss und die Leistung beginnt mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist, oder
  • Mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung (z. B. Aufbau, Durchführung und Abbau der Fotobox am vereinbarten Eventdatum)

3.5 Für erbrachte Leistungen kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden, sofern Sie bereits Leistungen (z. B. Aufbau, teilweise Nutzung) erhalten und nicht vollständig abgebrochen haben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer-Ausweisung).

4.2 Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Der Mietpreis ist entweder bis zum im Angebot genannten Fälligkeitsdatum per Überweisung oder am Veranstaltungstag bei Aufbau in bar zu zahlen. Für Unternehmen kann hiervon abweichend eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB. Für Mahnungen kann eine Mahngebühr von 5 EUR pro Mahnung berechnet werden.

4.4 Eventuelle Schäden oder Verlust von Mietgegenständen werden dem Mieter nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

5. Lieferung, Aufbau, Abholung und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung und der Aufbau erfolgen durch den Vermieter. Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen.

5.2 Der Mieter stellt einen geeigneten Standort und eine funktionierende Stromversorgung (230 V AC / 50 Hz, einzeln abgesichert) zur Verfügung. Der Mieter trägt das Risiko für lokale Stromausfälle, die durch die Hausinstallation oder Überlastung des Stromkreises am Veranstaltungsort verursacht werden.

5.3 Der Aufbau erfolgt nur an Standorten mit: maximal 200 m Weg ab Fahrzeug, maximal 20 Stufen (ohne Aufzug), befestigtem und ebenerdigem Zugang. Ein Aufbau ist ausgeschlossen bei ungeeigneten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Aufbau abgelehnt werden. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallentschädigung gemäß Punkt 2.5 zu berechnen.

5.4 Übergabeprotokoll: Bei Aufbau wird der Zustand der Systeme sowie des Zubehörs dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt in der Regel schriftlich. Ist keine Unterschrift möglich, erfolgt die Dokumentation ersatzweise durch Foto- oder Videoaufnahmen.

5.5 Nach erfolgtem Aufbau und Einweisung geht die Gefahr auf den Mieter über. Der Abbau erfolgt regulär nach Veranstaltungsende. Spätere Abholung nur nach Absprache.

5.6 Haftung des Vermieters beim Transport: Der Vermieter haftet für alle Schäden, die während des Transports der Fotobox (im Fahrzeug), sowie bei der Anlieferung und dem Aufbau durch den Vermieter selbst verursacht werden. Dies umfasst nicht Beschädigungen, die durch die Nutzung oder unsachgemäße Behandlung durch den Mieter nach Übergabe entstehen.

5.7 Höhere Gewalt & Unmöglichkeit: Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn die Erbringung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse (z.B. Unfälle während des Transports, extreme Wetterbedingungen, Blackouts) unmöglich wird. In diesen Fällen entfällt jegliche Haftung für Schadensersatz.

5.8 Wartezeiten: Muss der Vermieter aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten oder nicht erfüllter Voraussetzungen warten, kann eine Wartepauschale von 30 EUR je angefangener Stunde berechnet werden.

6. Nutzung, Standortbedingungen und Rückgabe

6.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag. Die Systeme dürfen nur sachgemäß genutzt werden. Fremdmaterial (z. B. Aufkleber) darf ohne Zustimmung nicht angebracht werden. Ein eigenmächtiges Öffnen der Gehäusestrukturen ist untersagt.

6.2 Die Nutzung ist grundsätzlich nur in trockenen, geschlossenen Innenräumen zulässig. Ein Außeneinsatz ist nur mit Zustimmung und wetterfester Überdachung gestattet.

6.3 Der Mieter haftet für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung. Die Rückgabe erfolgt durch Abholung des Vermieters. Erfolgt die Rückgabe aufgrund fehlenden Zugangs verspätet, kann eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnet werden.

6.4 Veränderungen nach Übergabe: Nach Aufbau und Einweisung darf der Mieter keine Änderungen an Systemen, Hintergrund oder Zubehör vornehmen. Für Qualitätsmängel durch Verrutschen, sichtbare technische Elemente oder Verschmutzungen (z. B. Fettflecken auf dem Objektiv) haftet der Vermieter ab Übergabe nicht.

6.5 Internetverbindung: Sofern die Systeme mit einem LTE-Router ausgestattet sind, stellt der Vermieter lediglich die technische Hardware zur Verfügung. Die tatsächliche Nutzbarkeit von Online-Funktionen ist abhängig von der Netzabdeckung des Mobilfunkbetreibers vor Ort. Der Vermieter schuldet nicht den Erfolg der Datenübertragung.

6.6 Temperaturbedingungen und Haftungsausschluss Überhitzung: Die eingesetzten Systeme sind für einen sicheren Betrieb bei Umgebungstemperaturen von +10 °C bis +30 °C ausgelegt. Bei dauerhaften Umgebungstemperaturen über 30 °C – insbesondere in schlecht belüfteten Räumen, bei fehlendem Hitzeschutz im Freien oder bei direkter Sonneneinstrahlung auf die Geräte – kann es zu einem temperaturbedingten Schutz-Shutdown einzelner Komponenten kommen. Der Vermieter haftet nicht für Betriebsunterbrechungen oder Ausfälle, die auf thermische Überlastung durch ungeeignete Umgebungsbedingungen, mangelnde Belüftung am Aufstellort oder direkte Sonneneinstrahlung zurückzuführen sind. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen geeigneten, ausreichend temperierten und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Aufstellort bereitzustellen.

7. Defekte während der Mietdauer

7.1 Tritt während der Mietdauer ein technischer Defekt auf (nicht durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mieters verursacht), werden kostenlose Reparaturen durchgeführt oder ein Wechsel-System zur Verfügung gestellt, um die Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen.

7.2 Sollte der Mieter einen Defekt fahrlässig verursacht haben (z. B. Flüssigkeit über die Hardware, unsachgemäße Bedienung), hilft der Vermieter trotzdem unverzüglich. Allerdings werden Zeit und Fahrtkosten für Reparatur oder Austausch dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Betrag richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (z. B. 50€ pro Fahrt + 25€/Stunde Arbeitszeit).

7.3 Der Mieter must einen Defekt dem Vermieter sofort (innerhalb von 30 Minuten nach Feststellung) telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

8. Mängel und Gewährleistung

8.1 Mängel sind bei Übergabe sofort anzuzeigen. Da es sich um eine Zusammenstellung technischer Einzelgeräte handelt, begründen kurzzeitige Unterbrechungen durch Software-Updates oder systembedingte Neustarts keinen Mangel.

8.2 Einschränkung bei Stoffhintergründen: Faltenbildungen (Knittern) sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.

8.3 Haftungsausschluss Energie & Netz: Unterbrechungen durch instabile Stromversorgung vor Ort oder Störungen der öffentlichen Infrastruktur begründen keinen Anspruch auf Mietminderung.

8.4 Verbrauchsmaterial & Druckausfälle: Das Aufbrauchen des Druckkontingents stellt keinen Mangel dar. Ebenso wenig begründen Druckausfälle durch unsachgemäße Bedienung (z. B. Papierstau durch Mieter) eine Minderung.

9. Datenschutz und Fotodaten

9.1 Der Mieter ist für die Verarbeitung der Fotoaufnahmen seiner Gäste der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Der Vermieter handelt bei der technischen Speicherung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der entsprechende AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags.

9.2 Speicherung und Löschung der Fotos: Die Fotoaufnahmen werden lokal auf der Fotobox und redundant in der Cloud gespeichert. Der Mieter erhält nach der Veranstaltung eine sichere Online-Galerie, von der er alle Fotos in vollem Umfang herunterladen kann. Die lokal gespeicherten Daten werden vom Vermieter spätestens 48 Stunden nach Abholung der Fotobox gelöscht. Der Mieter wird empfohlen, alle Fotos vor dieser Löschfrist herunterzuladen.

9.3 Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust, wenn der Mieter seine Fotos nicht rechtzeitig gesichert hat.

10. Rücktritt, Stornierung, Kündigung

10.1 Stornogebühren nach Ablauf der Widerrufsfrist: bis 60 Tage vor Termin: 25 %; bis 30 Tage: 50 %; bis 14 Tage: 75 %; ab 13 Tage: 90 %.

11. Haftung

11.1 Der Vermieter haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.

12. Verbraucherschlichtung

12.1 Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

TR Fotobox • Tommy Rüdiger • Leipziger Straße 39 • 09232 Hartmannsdorf