Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TR Fotobox – Stand: 07.04.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung und Bereitstellung von mobilen Kamerasystemen und Event-Equipment (nachfolgend „Systeme“ genannt), die zwischen TR Fotobox, Inhaber Tommy Rüdiger, Schulstraße 12, 09232 Hartmannsdorf („Vermieter“) und dem Kunden („Mieter“) abgeschlossen werden.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit eine Zusammenstellung aus verschiedenen, technisch aufeinander abgestimmten Einzelkomponenten namhafter Hersteller (z. B. Kamera-Hardware, Computer-Einheiten, Blitzgeräte) zur Verfügung. Die Gehäusestrukturen dienen lediglich der Transportsicherung und stabilen Positionierung dieser Einzelkomponenten am Veranstaltungsort.
1.3 Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht in einzelnen Klauseln differenziert wird.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Systeme auf der Website oder in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot per E-Mail bestätigt. Der Mietvertrag einschließlich aller Vertragsunterlagen (AGB, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung) wird dem Kunden anschließend in Textform per PDF übermittelt. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde diese Belehrung in Textform erhalten hat. Der Mietvertrag in Schriftform dient der Zusammenfassung der vereinbarten Leistungen und Bedingungen sowie der Bestätigung der Pflichten des Mieters; er ändert nichts am Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
3.2 Erfolgt der Widerruf fristgerecht, werden alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.
3.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei zeitgebundenen Dienstleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) vorzeitig. Liegt der Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Buchung, beginnt die Leistung (z. B. Vorbereitung, Personalisierung) mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist. Mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer-Ausweisung).
4.2 Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Der Mietpreis ist entweder bis zum im Angebot genannten Fälligkeitsdatum per Überweisung oder am Veranstaltungstag bei Aufbau in bar zu zahlen. Für Unternehmen kann hiervon abweichend eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB. Für Mahnungen kann eine Mahngebühr von 5 EUR pro Mahnung berechnet werden.
4.4 Eventuelle Schäden oder Verlust von Mietgegenständen werden dem Mieter nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
5. Lieferung, Aufbau, Abholung und Gefahrübergang
5.1 Die Lieferung und der Aufbau erfolgen durch den Vermieter. Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen.
5.2 Der Mieter stellt einen geeigneten Standort und eine funktionierende Stromversorgung (230 V AC / 50 Hz, einzeln abgesichert) zur Verfügung. Der Mieter trägt das Risiko für lokale Stromausfälle, die durch die Hausinstallation oder Überlastung des Stromkreises am Veranstaltungsort verursacht werden.
5.3 Der Aufbau erfolgt nur an Standorten mit: maximal 200 m Weg ab Fahrzeug, maximal 20 Stufen (ohne Aufzug), befestigtem und ebenerdigem Zugang. Ein Aufbau ist ausgeschlossen bei ungeeigneten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Aufbau abgelehnt werden. In diesem Fall behalten wir uns vor, bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises als Ausfallentschädigung zu berechnen.
5.4 Übergabeprotokoll: Bei Aufbau wird der Zustand der Systeme sowie des Zubehörs dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt in der Regel schriftlich. Ist keine Unterschrift möglich, erfolgt die Dokumentation ersatzweise durch Foto- oder Videoaufnahmen.
5.5 Nach erfolgtem Aufbau und Einweisung geht die Gefahr auf den Mieter über. Der Abbau erfolgt regulär nach Veranstaltungsende. Spätere Abholung nur nach Absprache.
5.6 Höhere Gewalt & Unmöglichkeit: Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn die Erbringung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse (z.B. staatliche Fahrverbote, Blackouts) unmöglich wird. In diesen Fällen entfällt jegliche Haftung für Schadensersatz.
5.7 Wartezeiten: Muss der Vermieter aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten oder nicht erfüllter Voraussetzungen warten, kann eine Wartepauschale von 30 EUR je angefangener Stunde berechnet werden.
6. Nutzung, Standortbedingungen und Rückgabe
6.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag. Die Systeme dürfen nur sachgemäß genutzt werden. Fremdmaterial (z. B. Aufkleber) darf ohne Zustimmung nicht angebracht werden. Ein eigenmächtiges Öffnen der Gehäusestrukturen ist untersagt.
6.2 Die Nutzung ist grundsätzlich nur in trockenen, geschlossenen Innenräumen zulässig. Ein Außeneinsatz ist nur mit Zustimmung und wetterfester Überdachung gestattet.
6.3 Der Mieter haftet für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung. Die Rückgabe erfolgt durch Abholung des Vermieters. Erfolgt die Rückgabe aufgrund fehlenden Zugangs verspätet, kann eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnet werden.
6.4 Veränderungen nach Übergabe: Nach Aufbau und Einweisung darf der Mieter keine Änderungen an Systemen, Hintergrund oder Zubehör vornehmen. Für Qualitätsmängel durch Verrutschen, sichtbare technische Elemente oder Verschmutzungen (z. B. Fettflecken auf dem Objektiv) haftet der Vermieter ab Übergabe nicht.
6.5 Internetverbindung: Sofern die Systeme mit einem LTE-Router ausgestattet sind, stellt der Vermieter lediglich die technische Hardware zur Verfügung. Die tatsächliche Nutzbarkeit von Online-Funktionen ist abhängig von der Netzabdeckung des Mobilfunkbetreibers vor Ort. Der Vermieter schuldet nicht den Erfolg der Datenübertragung.
7. Rücktritt, Stornierung, Kündigung
7.1 Stornogebühren nach Ablauf der Widerrufsfrist: bis 60 Tage vor Termin: 25 %; bis 30 Tage: 50 %; bis 14 Tage: 75 %; ab 13 Tage: 90 %.
8. Mängel und Gewährleistung
8.1 Mängel sind bei Übergabe sofort anzuzeigen. Da es sich um eine Zusammenstellung technischer Einzelgeräte handelt, begründen kurzzeitige Unterbrechungen durch Software-Updates oder systembedingte Neustarts keinen Mangel.
8.2 Einschränkung bei Stoffhintergründen: Faltenbildungen (Knittern) sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
8.3 Haftungsausschluss Energie & Netz: Unterbrechungen durch instabile Stromversorgung vor Ort oder Störungen der öffentlichen Infrastruktur begründen keinen Anspruch auf Mietminderung.
8.4 Verbrauchsmaterial & Druckausfälle: Das Aufbrauchen des Druckkontingents stellt keinen Mangel dar. Ebenso wenig begründen Druckausfälle durch unsachgemäße Bedienung (z. B. Papierstau durch Mieter) eine Minderung.
9. Haftung
9.1 Der Vermieter haftet unbegrenzt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
10. Datenschutz
10.1 Der Mieter ist für die Verarbeitung der Fotoaufnahmen seiner Gäste der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Der Vermieter handelt bei der technischen Speicherung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der entsprechende AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags.
11. Verbraucherschlichtung
11.1 Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

